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Prüfung nach DGUV

Seit dem 1. April 1979 ist die Prüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3 bzw. VBG 4) Pflicht. Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (BGR 500) durchgeführt. Die Prüfung der Geräte und Anlagen soll vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Betriebsmittel, und damit vor wirtschaftlichen Schäden schützen. So schließen z.B. Versicherungen eine Haftung aus, wenn Betriebsstätten oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein/e ungeprüfte/s Gerät/Anlage dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Bei Verstößen gegen diese Unfallverhütungsvorschriften kann man zivilrechtlich belangt werden. Der Nachweis einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung entbindet von der Haftung. Die Kosten für eine solche Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten im Schadensfall.

Was bedeutet eigentlich DGUV Vorschrift 3?
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.

Wie werden Betriebsmittel und Anlagen definiert?
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
– Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
– Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
– Stationäre Anlagen
– Nicht stationäre Anlagen
Ein CSG-Kassenautomat gehört zu der Kategorie Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Wer trägt die Verantwortung?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Fristen sind so bemessen, dass Mängel durch Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden. Dass diese Prüfungen durchgeführt werden, ist Aufgabe des Unternehmers (Betreibers). Er hat dafür zu sorgen, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Erstprüfungen
Vor der ersten Inbetriebnahme einer errichteten, erweiterten oder veränderten Anlage sind Prüfungen wie Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Diese Prüfung des Kassenautomaten wird durch CSG Systems GmbH bei der ersten Inbetriebnahme vorgenommen und dokumentiert.
Wiederkehrende Prüfungen
Die wiederkehrende Prüfung soll Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme der Elektro-Anlagen aufgetreten sein können. Die Wiederholungsprüfung ist in der DIN VDE 0105 Teil 100 geregelt, ersetzt aber auf keinen Fall eine Erstprüfung.
Prüfung nach Instandsetzung / Änderung elektrischer Geräte werden in der DIN VDE 0701 beschrieben. Diese Prüfung wird durch CSG Systems GmbH nach Reparaturen oder Instandsetzung netztrelevanter Teile eines Kassenautomaten vorgenommen und dokumentiert.
Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten regelt die DIN VDE 0702. Diese Prüfungen obliegen dem Unternehmer ( Betreiber)

Welche Prüffristen sind einzuhalten?
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel müssen alle vier Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, z. B. in Krankenhäusern oder medizinischen Bereichen (siehe DIN VDE 0100, Gruppe 700) müssen einmal im Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Welche Art von Dokumentation ist notwendig?
Die durchgeführten Prüfungen sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung als Prüfnachweis zu dokumentieren. Die Kennzeichnung erfolgt mit Plaketten für Geräte und Anschlussleitungen. Eine Analyse der Dokumentation gibt Ihnen darüber hinaus Aufschluss, welche Fehler am häufigsten auftreten, wie diese eventuell vermieden werden können. Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber von elektrischen Anlagen spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Sachschadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Wir können Ihr Gerät gemäß DGUV Vorschrift 3 prüfen. Sprechen Sie unser Team im Service & Support gern an.

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